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   RG, 10.01.1916 - Rep. VI. 359/15   

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RG, 10.01.1916 - Rep. VI. 359/15 (https://dejure.org/1916,36)
RG, Entscheidung vom 10.01.1916 - Rep. VI. 359/15 (https://dejure.org/1916,36)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1916 - Rep. VI. 359/15 (https://dejure.org/1916,36)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Was gehört zur Kenntnis des Schuldners von der Abtretung einer Forderung nach § 407 BGB.? Übergang der Beweislast auf den Schuldner, wenn die Vermittelung der Kenntnis an sich nach den Anschauungen des Verkehrs zuverlässig erscheint.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnis von der Abtretung nach § 407 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 4
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Informationen über die die Aufhebung rechtfertigenden Fakten müssen vielmehr einen Sicherheitsgrad erreichen, der vernünftige, nach den Erfahrungen des Lebens objektiv gerechtfertigte Zweifel schweigen läßt (in diesem Sinne zu § 407 BGB: RGZ 74, 117, 120; 88, 4, 6; BGHZ 102, 68, 74), sofern die Behörde nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt (subjektiv) von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen überzeugt ist.
  • OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99

    Abtretung von Tantiemenansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers

    Zwar bestehen begründete Zweifel daran, ob die Klägerin der Beklagten mit dem Schreiben vom 21.12.1996 und der Übersendung einer fragmentarischen Kopie der Abtretungsurkunde die nötige Kenntnis im Sinne des § 407 Abs. 1 BGB verschafft hatte (vgl. dazu RGZ 88, 4, 8; BGHZ 102, 68, 74).
  • AG Erding, 24.06.2020 - 9 C 6697/19

    Rückerstattungsanspruch bei nicht angetretenem Flug

    Auch die von einem vertrauenswürdigen Zessionar stammende Anzeige begründet positive Kenntnis, soweit der Schuldner keine berechtigten Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung haben muss, der Zessionar insbesondere wirtschaftlich solide erscheint, vgl. Lieder in: beckonline.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Hrsg: Looschelders, Stand: 01.03.2020, § 407 Rn. 63 unter Verweis auf RGZ 88, 4, 6; BGH NJW-RR 2004, 1145, 1148; RGZ 74, 117, 119; OLG Hamm VersR 1985, 582, 583. Vorliegend bestehen für das Gericht keine Zweifel daran, dass die Beklagte aufgrund des Aufforderungsschreibens der Klägerin vom 12.09.2018 positive Kenntnis von der Abtretung erlangt hat.
  • OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92

    Grundstückseigentümer; Berechtigter; Zwangsverwaltungsverfahren; Aufhebung der

    Mit der Zusendung der Urkunde hatte er von der Abtretung Kenntnis (RGZ 88, 4, 6).
  • BVerwG, 03.02.1972 - III C 92.70

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Etwaigen Zweifeln soll der Schuldner auch nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte nachgehen und sich Gewißheit verschaffen (RGZ 88, 4).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03

    Zur Abtretungsfähigkeit von Teilbeträgen (einzelnen Positionen) einer

    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 407 I BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr. 7 zu § 407 BGB).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03

    Abtretung einzelner Positionen aus einer Schlussrechnung

    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 4071 BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr.. 7 zu § 407 BGB).
  • BVerwG, 10.01.1974 - III C 88.71

    Kriegsschaden an Grundvermögen und an Hausrat

    Etwaigen Zweifeln soll der Schuldner nachgehen und sich Gewißheit verschaffen (RGZ 88, 4).
  • BGH, 27.02.1962 - VI ZR 260/60
    Ähnliche Rechtsgedanken hat das Reichsgericht auch bereits für den Fall ausgesprochen, daß der Zessionar einer Forderung dem Schuldner die Abtretung unter Übermittlung einer Urschrift der Abtretungsurkunde angezeigt hat; gegenüber einer derartigen, vernünftige Zweifel ausschließenden Mitteilung von der Abtretung sei es Sache des Schuldners, das Gewicht der Mitteilung zu erschüttern und darzutun, daß ihm nach der besonderen Lage des Falles durch diese Mitteilung trotzdem eine zuverlässige Kenntnis nicht vermittelt worden sei; auf Zweifel, die ihm verblieben seien, könne er sich nicht berufen, wenn er ihnen nicht nachgegangen sei, um sich Gewißheit zu verschaffen (RGZ 88, 4, 8).
  • BGH, 03.07.1961 - II ZR 96/59

    Abtretung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe eingelagerter Waren -

    Das Berufungsgericht hat seine Überzeugung auch nicht auf die Beweislast abgestellt; da der festgestellte Sachverhalt für die Bildung der Überzeugung des Gerichts im Sinne der Klage ausreichte, wäre es Sache der Beklagten gewesen, Tatsachen vorzutragen, die geeignet gewesen wären, die Überzeugung des Gerichts zu erschüttern (vgl. RGZ 88, 4, 8).
  • BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63

    Klage einer Teilfahrzeug-Versicherung auf Ersatz eines regulierten Schadens -

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